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Finanzlexikon: lebensmittelmarke

lebensmittelmarke

Eine Lebensmittelmarke ist eine vom Staat ausgegebene Erlaubnis, ein bestimmtes Konsumgut in einer bestimmten Menge erhalten zu dürfen.

Lebensmittelmarken werden in der Regel in Notzeiten, vor allem im Krieg, an die Bevölkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an Konsumgütern besser verwalten zu können. Außer Lebensmitteln waren häufig auch Heizmaterial (Kohlen), Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol sowie Benzin rationiert.

Man erhält in den Geschäften die Konsumgüter nur, wenn man die Lebensmittelmarke abgeben und die vom Händler geforderte Summe bezahlen kann.

In Deutschland wurde im Ersten Weltkrieg Anfang 1915 zunächst Brot rationiert, später auch Milch, Fett, Eier und andere Nahrungsmittel. Notwendig waren die Rationierungen, da durch die britische Fernblockade kaum noch Lebensmittelimporte möglich waren, gleichzeitig aber die Binnenproduktion zurückging, da viele Bauern eingezogen worden waren. Auch im Zweiten Weltkrieg waren in Deutschland und anderen Ländern Rationierungsmaßnahmen notwendig. Diese hielten zum Teil mehrere Jahre nach Kriegsende an.

Rationierung führt oft dazu, dass ein (manchmal großer) Teil der rationierten Güter den normalen Markt nicht mehr erreicht, sondern auf dem illegalen Schwarzmarkt zu meist weit höheren Preisen (bzw. gegen hochwertige Waren) verkauft wird. Dies erlaubt den Schwarzhändlern immense Gewinne, während die Not der Bevölkerung steigt, vergrößert also das vorhandene soziale Ungleichgewicht. Rationierung und Schwarzmarkt ist meist mit hoher Inflation verbunden.

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